Reisen

Ihre Rechte als Reisende: Von Gepäckverlust bis Überbuchungen

Von |1. Februar 2025|Lesezeit: 3,8 Min.|

Bild: jeshoots.com / Unsplash.com

Reisen sind aufregend, doch manchmal kommen unerwartete Probleme auf, die uns aus der Bahn werfen. Glücklicherweise gibt es klare Regelungen, die Ihre Rechte als Reisender schützen. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Situationen und Ihre Rechte in den jeweiligen Fällen – von annullierten Flügen bis hin zu verlorenem Gepäck.

Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechte

Die EU-Fluggastrechte gelten in verschiedenen Situationen, je nach Start- und Zielland sowie der Fluggesellschaft. Dazu gehören:

  • Flüge innerhalb der EU, unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land stammt.
  • Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, vorausgesetzt, die Fluggesellschaft ist in der EU registriert.
  • Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, durchgeführt von einer EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaft.
  • Sofern keine Leistungen nach den Vorschriften eines Nicht-EU-Landes für dieselbe Reise gewährt wurden.

Unter EU versteht man hier die 27 Mitgliedstaaten sowie zusätzliche Gebiete wie Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin, die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln. Ausgenommen sind jedoch die Färöer-Inseln. Ebenso gelten die Vorschriften für Flüge aus Island, Norwegen und der Schweiz sowie in diese Länder.

Am Flughafen muss ein sichtbarer Hinweis in Papier- oder elektronischer Form über die Fluggastrechte bereitgestellt werden. Dies gilt für Check-in-Schalter, Kiosks und den Online-Check-in. Sollte Ihre Beförderung verweigert, Ihr Flug annulliert oder erheblich verspätet sein, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen ein Merkblatt mit den entsprechenden Regelungen auszuhändigen.

1. Flug annulliert

Wenn ein Flug gestrichen wird, haben Passagiere klare Ansprüche. Sie haben das Recht auf:

  • Erstattung des Ticketpreises: Wenn die Reise zwecklos geworden ist.
  • Umbuchung: Auf einen Alternativflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl.
  • Betreuungsleistungen: Mahlzeiten, Getränke, Hotelübernachtungen und Transfers, falls erforderlich.

Zusätzlich können Sie Entschädigung fordern, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert wurden und kein angemessener Alternativflug angeboten wurde. Ausnahmen bestehen nur bei außergewöhnlichen Umständen, wie widrigen Wetterbedingungen.

2. Flug verspätet

Verspätet sich ein Flug erheblich, haben Passagiere Rechte basierend auf der Verspätungsdauer und Flugdistanz:

  • Betreuungsleistungen: Ab 2 Stunden bei Kurzstreckenflügen und ab 4 Stunden bei Langstreckenflügen.
  • Erstattung: Bei Verspätungen von mindestens 5 Stunden, wenn der Flugzweck entfällt.
  • Entschädigung: Ab 3 Stunden Verspätung am Zielort, es sei denn, die Fluggesellschaft kann nachweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen.

Zögern Sie nicht, Ihre Entschädigungsansprüche für eine Flug Verspätung geltend zu machen. Plattformen wie AirHelp können dabei unterstützen, Ihre Rechte effizient durchzusetzen.

3. Beförderung verweigert

Fluggesellschaften können die Beförderung verweigern, z. B. wegen Sicherheitsbedenken oder unvollständiger Reisedokumente. Wurde Ihnen jedoch wegen Überbuchung oder betrieblichen Gründen der Zugang verweigert, stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Erstattung oder Umbuchung.
  • Entschädigung: Je nach Flugdistanz zwischen 250 € und 600 €.
  • Betreuungsleistungen: Mahlzeiten, Getränke und Unterbringung, falls notwendig.

4. Überbuchung

Überbuchungen treten häufig auf, wenn Fluggesellschaften mehr Tickets verkaufen, als Sitzplätze verfügbar sind. Wenn Sie freiwillig auf Ihren Sitzplatz verzichten, erhalten Sie eine Entschädigung. Müssen Sie unfreiwillig zurückbleiben, haben Sie Anspruch auf:

  • Entschädigung: Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz.
  • Alternativbeförderung oder Rückerstattung.
  • Betreuungsleistungen.

5. Höherstufung und Herabstufung

  • Höherstufung: Wenn Ihnen ein Platz in einer höheren Klasse angeboten wird, dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
  • Herabstufung: Bei einer niedrigeren Klasse haben Sie Anspruch auf eine prozentuale Erstattung des Ticketpreises:
    • 30 % bei Kurzstrecken,
    • 50 % bei Mittelstrecken,
    • 75 % bei Langstrecken.

6. Anschlussflug verpasst

Wenn Sie durch eine Verspätung Ihren Anschlussflug verpassen und mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommen, können Sie:

  • Entschädigung beanspruchen.
  • Umbuchung oder Erstattung verlangen.

Wichtig: Diese Rechte gelten nur, wenn die Flüge Teil einer einzigen Buchung sind.

7. Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck

Probleme mit Gepäck sind ärgerlich, aber gut geregelt:

  • Verspätetes Gepäck: Sie können Ersatz für notwendige Einkäufe verlangen (z. B. Kleidung, Hygieneartikel). Die Höchstgrenze liegt bei ca. 1.300 €. Kassenbelege sind erforderlich.
  • Beschädigtes Gepäck: Die Fluggesellschaft haftet, außer bei Eigenverschulden oder vorbestehenden Schäden.
  • Verlorenes Gepäck: Wird Gepäck nicht innerhalb von 21 Tagen gefunden, gilt es als verloren. Sie können eine Entschädigung bis zur Höchstgrenze beanspruchen.

Passagiere sollten Schäden sofort am Flughafen melden und ein PIR-Formular ausfüllen. Reklamationen müssen schriftlich innerhalb von 7 Tagen (bei Beschädigung) oder 21 Tagen (bei Verspätung) eingereicht werden.

8. Missachtung der Rechte von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

Reisende mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf kostenlose Hilfeleistungen, z. B.:

  • Hilfe beim Ein- und Aussteigen
  • Transport von medizinischen Geräten und Mobilitätshilfen
  • kostenlose Mitnahme eines Begleithundes

Fluggesellschaften dürfen die Beförderung nur aus Sicherheitsgründen verweigern und müssen rechtzeitig über Einschränkungen informieren. Um reibungslose Abläufe zu gewährleisten, sollten Sie mindestens 48 Stunden vor Abflug Ihre Bedürfnisse anmelden.