Checkliste im Todesfall:
Was Angehörige sofort und später erledigen müssen

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Ein Todesfall stellt das Leben auf den Kopf. Plötzlich fallen viele organisatorische Aufgaben an. Dieser Leitfaden bietet eine strukturierte Übersicht über alle wichtigen Schritte - von den ersten Entscheidungen bis zur Klärung des Nachlasses.
1. Sofort nach dem Todesfall: Was jetzt zählt
Ein Todesfall trifft Angehörige oft unvorbereitet – und dennoch müssen bereits in den ersten Stunden wichtige Entscheidungen getroffen werden. Diese ersten Schritte sind entscheidend für den weiteren Ablauf und sollten möglichst ruhig und überlegt erfolgen.
– Arzt verständigen und Totenschein ausstellen lassen
Bei einem Todesfall muss zunächst der Tod offiziell festgestellt werden. Stirbt die Person zu Hause, ist der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst zu verständigen. Nur mit dem Totenschein kann später die Sterbeurkunde beantragt werden.
– Angehörige informieren – sensibel, aber zeitnah
Benachrichtigen Sie enge Familienmitglieder und Vertrauenspersonen frühzeitig. Wenn möglich, übernehmen Sie dies persönlich oder telefonisch – einfühlsam und mit Raum für erste Reaktionen.
– Bestattungsunternehmen kontaktieren
Ein erfahrenes Bestattungsunternehmen kann schon frühzeitig unterstützen und beratend zur Seite stehen. Dort erhalten Sie hilfreiche Informationen rund um die nächsten Schritte und eine persönliche Begleitung im Trauerfall.
– Erste Unterlagen zusammensuchen
Sammeln Sie wichtige Dokumente wie Personalausweis, Krankenkassenkarte, Vorsorgeverfügungen oder bereits vorhandene Bestattungsverträge. Sie werden in den kommenden Tagen mehrfach benötigt.
– Wichtige Fragen zum Todesort klären (zuhause, Pflegeheim, Klinik)
Je nach Todesort gelten unterschiedliche Abläufe. In Pflegeheimen oder Krankenhäusern wird der Totenschein meist direkt vor Ort ausgestellt – dennoch sollten Sie Rücksprache mit dem Personal halten und alle persönlichen Gegenstände sichern.
2. In den ersten Tagen: Die wichtigsten Formalitäten
Nach den ersten emotional belastenden Stunden folgt eine Phase, in der viele organisatorische Aufgaben zu erledigen sind. Diese sollten zeitnah angegangen werden, da sie oft Fristen unterliegen und den weiteren Ablauf beeinflussen.
– Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen
Die Sterbeurkunde ist Voraussetzung für fast alle weiteren Schritte. Sie wird beim Standesamt des Sterbeorts beantragt – meist durch das Bestattungsunternehmen, sofern Sie eine Vollmacht erteilen. Halten Sie dafür Ausweisdokumente, Totenschein und ggf. die Heiratsurkunde bereit.
– Testament, Vollmachten und Verfügungen prüfen
Falls ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht existiert, sollte es jetzt geöffnet bzw. dem Nachlassgericht übergeben werden. Prüfen Sie außerdem Patientenverfügungen oder Bankvollmachten – sie können den Handlungsspielraum erheblich erweitern.
– Arbeitgeber, Pflegeeinrichtung und soziale Stellen informieren
Informieren Sie zeitnah den Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger sowie ggf. Pflege- oder Betreuungseinrichtungen. Auch laufende Unterstützungsleistungen sollten abgemeldet oder umgestellt werden.
– Versicherungen benachrichtigen (Lebens-, Unfall-, Sterbegeldversicherung)
Viele Versicherungen verlangen eine schnelle Meldung des Todesfalls. Reichen Sie die Sterbeurkunde ein und erkundigen Sie sich nach möglichen Ansprüchen auf Leistungen wie Sterbegeld oder Unfallversicherungsleistungen.
– Bank, Krankenkasse und digitale Konten organisieren
Melden Sie den Todesfall bei der Bank und prüfen Sie Zugriffsrechte. Auch Krankenkassenbeiträge enden nicht automatisch – eine Abmeldung ist erforderlich. Denken Sie außerdem an digitale Konten und Profile: Diese können umgeleitet, archiviert oder gelöscht werden.
3. Die Beerdigung organisieren – Schritt für Schritt
Die Organisation der Beerdigung erfordert nicht nur praktische Entscheidungen, sondern ist auch ein wichtiger Teil des Abschiedsprozesses. Achten Sie darauf, Wünsche der verstorbenen Person – sofern bekannt – zu berücksichtigen.
– Bestattungsart wählen (Erdbestattung, Feuerbestattung etc.)
Grundlegend ist die Entscheidung über die Bestattungsform. Möglich sind u. a. Erdbestattung, Feuerbestattung oder Naturbestattung wie die Baumbestattung. Manche Formen benötigen spezielle Vorkehrungen oder Fristen – erkundigen Sie sich frühzeitig beim Bestatter.
– Termin für Trauerfeier und Beisetzung abstimmen
Der Termin wird in Absprache mit dem Bestattungsinstitut, dem Friedhof und ggf. der Kirche oder einem freien Redner festgelegt. Berücksichtigen Sie Anreisezeiten von Angehörigen und planen Sie ausreichend Vorbereitungszeit ein.
– Traueranzeigen und Einladungen
Eine öffentliche Todesanzeige in der Zeitung informiert über Tod, Beisetzung und Kontaktdaten. Ergänzend können persönliche Einladungen verschickt werden – schriftlich, telefonisch oder digital.
– Ablauf und Gestaltung der Trauerfeier
Ob religiös oder weltlich – die Trauerfeier kann individuell gestaltet werden. Musik, Redebeiträge, Bilder oder symbolische Gesten helfen, dem Abschied eine persönliche Note zu geben.
– Grabstelle auswählen und Bestattungsort festlegen
Wählen Sie den Friedhof oder Bestattungswald, der zur verstorbenen Person passt. Die Art der Grabstelle (Reihengrab, Wahlgrab, Baumgrab etc.) beeinflusst spätere Pflege und Kosten – lassen Sie sich hierzu umfassend beraten.
4. Nach der Beisetzung: Diese Aufgaben stehen an
Auch nach der Beisetzung bleibt einiges zu tun. Viele dieser Schritte betreffen rechtliche, finanzielle oder organisatorische Themen, die nicht sofort, aber zeitnah erledigt werden sollten – idealerweise mit fachlicher Unterstützung.
– Wohnung kündigen und Haushalt auflösen
Wenn die verstorbene Person allein gewohnt hat, sollte der Mietvertrag formgerecht gekündigt werden. Klären Sie auch, ob eine Haushaltsauflösung nötig ist, und stimmen Sie sich ggf. mit Vermieter oder Erben ab.
– Laufende Verträge und Abos kündigen
Prüfen Sie alle laufenden Verträge: Strom, Telefon, Zeitschriften, Streaming-Dienste, Mitgliedschaften. Viele Anbieter verlangen eine Sterbeurkunde als Nachweis – setzen Sie schriftliche Kündigungen auf.
– Rentenangelegenheiten (Witwen-/Witwerrente, Sterbevierteljahr)
Hinterbliebene haben oft Anspruch auf Leistungen wie das sogenannte Sterbevierteljahr oder Witwen-/Witwerrente. Die Deutsche Rentenversicherung stellt entsprechende Antragsformulare zur Verfügung – hier zählt der fristgerechte Antrag.
– Erbschein beantragen und Nachlass regeln
Ist kein notarielles Testament vorhanden, benötigen Erben meist einen Erbschein vom Nachlassgericht. Dieser ist auch für Bankgeschäfte oder Grundstücksangelegenheiten erforderlich. Erstellen Sie zudem ein Nachlassverzeichnis für einen besseren Überblick.
– Steuerliche Fragen mit dem Finanzamt klären
Ein Todesfall hat auch steuerliche Auswirkungen. Erben müssen oft eine Erbschaftsteuererklärung abgeben. Informieren Sie das Finanzamt frühzeitig – insbesondere bei größeren Vermögenswerten oder Immobilien.
– Digitaler Nachlass – Zugänge und Konten verwalten
Onlinekonten, E-Mail-Postfächer, soziale Medien und Cloud-Dienste sollten erfasst und – je nach Wunsch – gelöscht, übertragen oder gesichert werden. Passwortmanager oder Browserdaten können beim Zugriff helfen.
5. Emotionale Bewältigung & Hilfsangebote
Der Verlust eines geliebten Menschen hinterlässt tiefe Spuren – emotional, körperlich und im Alltag. Trauer ist keine Schwäche, sondern ein natürlicher Prozess, der Zeit, Raum und manchmal auch Unterstützung braucht.
– Trauer verstehen – und was normal ist
Trauer verläuft individuell: Manche Menschen sind anfangs gefasst, andere erleben Wut, Leere oder Schuldgefühle. All das ist normal. Wichtig ist, die eigenen Gefühle ernst zu nehmen und sich selbst nicht unter Druck zu setzen – Trauer braucht keine festen Regeln.
– Trauergruppen, Begleitung & psychologische Hilfe
Trauerbegleiter*innen, Selbsthilfegruppen oder psychologische Fachstellen bieten geschützten Raum für Austausch und Unterstützung. Gerade in Phasen tiefer Erschöpfung oder bei anhaltender Hilflosigkeit kann professionelle Hilfe stabilisieren und entlasten.
– Hilfe für Kinder und Jugendliche
Kinder trauern anders – oft in Wellen oder über spielerische Ausdrucksformen. Offenheit, klare Worte und liebevolle Begleitung sind jetzt entscheidend. Spezialisierte Angebote, z. B. Trauergruppen für Kinder oder Schulsozialdienste, können hilfreich sein, um altersgerecht mit dem Verlust umzugehen.
6. Was Sie zu Lebzeiten regeln können (Bonus)
Ein Todesfall zeigt oft, wie wichtig gute Vorbereitung ist. Wer frühzeitig vorsorgt, entlastet seine Angehörigen spürbar – emotional, organisatorisch und finanziell. Schon wenige Dokumente können im Ernstfall große Klarheit schaffen.
– Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln darf – etwa bei Bankgeschäften oder medizinischen Entscheidungen. Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
– Testament und Erbregelung
Ein Testament sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille rechtssicher umgesetzt wird. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, was oft nicht den tatsächlichen Wünschen entspricht. Auch ein Erbvertrag oder Vermächtnis kann sinnvoll sein – lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten.
– Bestattungsvorsorge: Wünsche festhalten und Kosten absichern
In einer Bestattungsvorsorge halten Sie schriftlich fest, wie Ihre Bestattung ablaufen soll – von der Bestattungsart bis zur Musik bei der Trauerfeier. Gleichzeitig kann die Finanzierung im Voraus geregelt werden, z. B. über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung.
– Übersicht: Was gehört in eine Vorsorgemappe?
Eine vollständige Vorsorgemappe enthält u. a.: Personalausweis, Versicherungspolicen, Kontodaten, Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Liste mit Kontakten und Zugangsdaten zum digitalen Nachlass. Sie sollte an einem sicheren, aber zugänglichen Ort aufbewahrt werden – und mindestens eine Vertrauensperson sollte wissen, wo.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Todesfall
Viele Menschen stehen bei einem Todesfall zum ersten Mal vor organisatorischen und rechtlichen Fragen. Hier finden Sie kompakte Antworten auf häufige Anliegen – klar, verständlich und praxisnah.
– Wie schnell muss ein Todesfall gemeldet werden?
Ein Todesfall muss unverzüglich gemeldet werden. Der Arzt muss den Totenschein zeitnah ausstellen, idealerweise noch am Sterbeort. Innerhalb von drei Werktagen muss der Todesfall dann beim Standesamt angezeigt werden – häufig übernimmt dies das beauftragte Bestattungsunternehmen.
– Was kostet eine Beerdigung im Durchschnitt?
Die Kosten variieren je nach Bestattungsart, Region und individuellen Wünschen. Im Durchschnitt liegen sie zwischen 3.000 € und 7.000 €. Naturbestattungen wie Baumbestattungen oder anonyme Feuerbestattungen können günstiger sein, während klassische Erdbestattungen meist teurer ausfallen.
– Welche Unterlagen brauche ich für die Sterbeurkunde?
Für die Beantragung der Sterbeurkunde werden in der Regel benötigt: Totenschein, Personalausweis der verstorbenen Person, Geburtsurkunde (bei Ledigen), Heiratsurkunde (bei Verheirateten) oder Scheidungsurteil/Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten bzw. Geschiedenen).
– Muss ich ein Testament sofort dem Nachlassgericht melden?
Ja, wenn ein Testament gefunden wird – auch ein handschriftliches – muss es unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Das Gericht eröffnet das Testament offiziell und informiert die Erben. Die verspätete Abgabe kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.