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Glatteis vor der Tür? – Das müssen Mieter und Eigentümer zur Räumpflicht wissen

Bild: Tom Fisk / Pexels.com
Bei Schnee und Glatteis sind Eigentümer meist für das Räumen und Streuen vor dem Haus verantwortlich – oft kann diese Pflicht aber auch im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Erfahre, was zu tun ist, welche Streumittel erlaubt sind und welche Konsequenzen bei Vernachlässigung drohen!
Die Räumpflicht bei Eis und Schnee – wer ist verantwortlich?
Sobald der Winter Einzug hält und Schnee oder Glatteis die Gehwege unsicher machen, stellt sich die Frage nach der Verantwortung. Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht bei den Gemeinden, die jedoch diese Aufgabe meist per Satzung auf die Eigentümer übertragen. Diese müssen dann dafür sorgen, dass Gehwege vor ihrem Grundstück geräumt und gestreut werden. Bei vermieteten Immobilien können Eigentümer die Räumpflicht wiederum an ihre Mieter weitergeben. Dies muss allerdings ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein. Eine pauschale Übertragung durch die Hausordnung allein reicht nicht aus. Fehlt eine solche Regelung, bleibt der Vermieter in der Pflicht. Die Verantwortung kann auch auf alle Mietparteien aufgeteilt werden, wobei dann meist ein Räumplan erstellt wird. Dabei ist es wichtig, dass jeder Mieter genau weiß, wann er an der Reihe ist und welche Bereiche zu seiner Zuständigkeit gehören. Eine klare Kommunikation verhindert Missverständnisse und gewährleistet, dass die Räumpflicht lückenlos erfüllt wird. Eigentümer sollten zudem regelmäßig kontrollieren, ob die vereinbarten Pflichten auch tatsächlich eingehalten werden.
Zeitliche Vorgaben und Umfang der Räumpflicht
Die meisten Gemeindesatzungen legen fest, dass werktags von morgens bis abends geräumt werden muss. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte muss mehrmals täglich nachgearbeitet werden. Die Räumbreite sollte mindestens einen Meter betragen, damit zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Neben dem Gehweg müssen auch Zugänge zu Mülltonnen, Briefkästen und Parkplätzen freigehalten werden. Treppen und Rampen benötigen besondere Aufmerksamkeit, da hier die Sturzgefahr erhöht ist. Der geräumte Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, sondern muss am Gehwegrand gelagert werden. Dabei sind Hydranten, Gullydeckel und Verkehrszeichen freizuhalten. Bei Tauwetter muss eventuell nachgestreut werden, um erneute Glätte zu verhindern. Besonders morgens vor dem Berufsverkehr und abends vor Einbruch der Dunkelheit sollte die Räumung erfolgen. Wer die zeitlichen Vorgaben nicht einhält, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Eine regelmäßige Kontrolle der Witterungsbedingungen hilft dabei, rechtzeitig tätig zu werden und die Sicherheit zu gewährleisten.
Streumittel richtig einsetzen – was ist erlaubt?
Beim Streuen gilt es, die richtigen Materialien zu verwenden. Viele Gemeinden untersagen mittlerweile den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen aus Umweltschutzgründen. Stattdessen sollten abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat zum Einsatz kommen. Diese Materialien tauen das Eis zwar nicht auf, sorgen aber für bessere Trittsicherheit. Ausnahmen für Salz gelten oft nur bei extremer Glätte oder an besonders gefährlichen Stellen wie steilen Treppen. Wer unsicher ist, sollte die örtliche Streupflichtsatzung konsultieren. Nach der Schneeschmelze müssen die Streumittelreste wieder zusammengekehrt werden. Granulat und Splitt können oft wiederverwendet werden, was sowohl umweltfreundlich als auch kostensparend ist. Die Menge der Streumittel sollte angemessen sein – zu viel schadet der Umwelt, zu wenig bietet keinen ausreichenden Schutz. Moderne umweltfreundliche Streumittel sind in Baumärkten und bei Fachanbietern erhältlich. Sie schonen nicht nur die Natur, sondern auch Tierpfoten und Schuhwerk. Eine sachgerechte Lagerung der Streumittel an einem trockenen Ort verlängert deren Haltbarkeit und Wirksamkeit erheblich.
Haftung bei Unfällen – diese Konsequenzen drohen
Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg, können Schadensersatzforderungen in erheblicher Höhe entstehen. Diese umfassen nicht nur Behandlungskosten, sondern auch Schmerzensgeld und möglicherweise Verdienstausfall des Geschädigten. Die private Haftpflichtversicherung kommt in der Regel für solche Schäden auf, sofern die Räumpflicht vertraglich auf den Mieter übertragen wurde. Eigentümer benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Zusätzlich zu zivilrechtlichen Ansprüchen kann die Vernachlässigung der Räumpflicht auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Bußgelder variieren je nach Kommune und können beträchtlich ausfallen. Im schlimmsten Fall, bei schweren Verletzungen durch grobe Fahrlässigkeit, sind sogar strafrechtliche Konsequenzen möglich. Dokumentation durch Fotos kann im Streitfall hilfreich sein, um nachzuweisen, dass die Räumpflicht ordnungsgemäß erfüllt wurde. Viele Gerichte urteilen im Zweifel zugunsten des Geschädigten, weshalb präventive Maßnahmen und gewissenhafte Pflichterfüllung unerlässlich sind. Eine umfassende Versicherung schützt vor finanziellen Risiken.
Professionelle Hilfe beauftragen – eine sinnvolle Alternative
Nicht jeder kann oder möchte die Räumpflicht selbst übernehmen. Berufstätige, ältere Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen stoßen schnell an ihre Grenzen. Auch bei längerer Abwesenheit, etwa durch Urlaub oder Geschäftsreisen, muss die Räumpflicht gewährleistet sein. In solchen Fällen bietet sich die Beauftragung eines professionellen Dienstleisters an. Ein zuverlässiger Winterdienst in Kassel übernimmt beispielsweise die komplette Verantwortung für die ordnungsgemäße Schneeräumung und Streuung. Die Kosten für einen solchen Service sind oft überschaubar und können bei vermieteten Objekten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Wichtig ist, einen zuverlässigen Anbieter mit ausreichender Haftpflichtversicherung zu wählen. So bleibt man auf der sicheren Seite und muss sich keine Sorgen um rutschige Gehwege machen. Professionelle Dienste verfügen über die nötige Ausrüstung und Erfahrung, um auch bei extremen Wetterbedingungen zuverlässig zu arbeiten. Sie sind oft rund um die Uhr erreichbar und reagieren flexibel auf Wetteränderungen, was einen deutlichen Vorteil gegenüber der privaten Räumung darstellt.




