Entrümpeln

Was muss man bei einer Haushaltsauflösung beachten?

Von |19. November 2023|Lesezeit: 3,6 Min.|

Foto: Charlotte May / Pexels.com Erfahren Sie, was man bei einer Haushaltsauflösung beachten sollte und welche Verantwortung Angehörige haben.

Eine Haushaltsauflösung hat viele Gründe. Ob Trennung oder Zusammenzug, Auswanderung, Umzug in ein Pflegeheim oder gar ein Todesfall - Die Auflösung eines Haushaltes ist in der Regel mit Emotionen verbunden. Das Wichtigste, was Sie dabei beachten sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Von einer Haushaltsauflösung spricht man, wenn eine Wohnung geräumt werden muss und der Inhaber anschließend keinen eigenen Haushalt mehr führt. Das kann der Zusammenzug mit dem Partner, aber auch der Umzug ins Pflegeheim oder gar ein Todesfall sein. Gründe gibt es einige, aber in der Regel stellt eine Haushaltsauflösung vor allem für die Angehörigen eine Herausforderung dar. Prinzipiell gilt: Organisation ist alles! Steht eine Haushaltsauflösung bevor, sollten vor allem die folgenden Punkte beantwortet werden:

1. Selbst entrümpeln oder eine Firma beauftragen?

Die erste Frage, die sich stellt, ist, ob man selber die Haushaltsauflösung durchführen oder eine Firma beauftragen soll. Hier spielt zum einen die Zeit eine Rolle. Zum Beispiel bei einer Haushaltsauflösung in München kann es Sinn machen, einen Dienstleister zu beauftragen, da in den Metropolen oft nicht viel Zeit bleibt, bis die Wohnung leer sein muss. Zum anderen stellt sich die Frage nach den Kosten. Auch wenn man die Haushaltsauflösung selbst durchführt, werden Kosten anfallen. Als Nächstes spielen oft auch die eigenen Gefühle eine Rolle. Je nach Grund für die Haushaltsauflösung kann es besser sein, selbst das Hab und Gut zu sortieren.

2. Bestandsaufnahme & Drei-Kisten-Methode

Egal, ob Sie selbst entrümpeln oder einen Dienstleister beauftragen – Sich einen Überblick über den Hausrat und die Wertsachen zu verschaffen, spart Zeit, beugt Missverständnissen vor und macht den bevorstehenden Aufwand berechenbar. Nehmen Sie sich alle Räume einzeln vor und ordnen Sie die Dinge in 3 Kategorien ein:

  1. Dinge, die man behalten möchte.
  2. Dinge, die verkauft oder verschenkt werden.
  3. Dinge, die entsorgt werden müssen.

Vergessen Sie dabei nicht Räume wie Keller, Garage oder Dachboden. Nach der Bestandsaufnahme können Sie den Aufwand zum Beispiel für die Entsorgung besser einschätzen.

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3. Weitere Arbeiten beachten

Nicht selten stehen nach der Entrümpelung noch weitere Arbeiten an, die vorab abgeschätzt werden sollten. In der Regel muss gestrichen werden. Bei einer Raucherwohnung kann es auch sein, dass Tapeten erneuert werden müssen. Auch der Umgang mit Schönheitsreparaturen und Gebrauchspuren muss geklärt werden. Welche Macken im Parkett oder den Badezimmerfliesen sind zu beseitigen bzw. vom Vermieter hinzunehmen? Müssen Armaturen ausgetauscht oder gar Fenster und Türrahmen gestrichen werden? All das sind zwar keine schwierigen Aufgaben, allerdings kosten sie Zeit und Geld und sollten daher am besten vorab grob abgeschätzt werden. Dienstleister für Haushaltsauflösungen übernehmen in der Regel auch solche Aufgaben.

4. Wer muss die Wohnung eines Verstorbenen räumen?

Die Verantwortung für Mietwohnung sowie Mietvertrag und Besitz gehen nach einem Todesfall auf die Erben des Verstorbenen über. Sofern im Testament nicht anders geregelt, sind das nach Erbfolge die Kinder. Sind keine Kinder da, erben die Eltern, sofern diese nicht verstorben sind. Ansonsten erben die Geschwister zu gleichen Teilen. Da auch der Mietvertrag einer Wohnung nach dem Tod an die Erben übergeht (§ 857 BGB), muss dieser von den Erben gekündigt werden. Hier gilt allerdings ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat (§ 580 BGB).

5. Verträge rund um die Wohnung

Als Erbe wird man auch Rechtsnachfolger und übernimmt ebenfalls alle laufenden Verträge. Hier gilt es, sich einen Überblick über zum Haushalt zugehörigen Verträge zu machen und diese zu kündigen. In der Regel sind das:

  • Gas, Wasser, Storm
  • Rundfunkbeitrag
  • Versicherungen
  • Telefon- bzw. Internetanschluss
  • Abmelden des Autos
  • Zeitschriften

Zusätzlich sollte ein Nachsendeauftrag für die erste Zeit nach der Haushaltsauflösung gestellt werden. So wird die Wahrscheinlichkeit verringert, dass Verträge übersehen werden und sich Gebühren anhäufen.

Fazit

Bei einer Haushaltsauflösung ist die Organisation vorab das Wichtigste. Vor allem als Erbe übernimmt man neben dem Hausrat auch alle laufenden Verträge rund um die Wohnung. Schritt für Schritt sollte erst eine Bestandsaufnahme des Hausrates gemacht und dieser dann in die drei Kategorien „behalten“, „verschenken“ und „entsorgen“ eingestuft werden. Zur Bestandsaufnahme gehört auch das Einschätzen der anfallenden Arbeiten in der Wohnung bzw. dem Haus nach der Räumung. Nun ist die Frage, wie viel Zeit man selber zur Verfügung hat und ob es eventuell eine Frist gibt, die eingehalten werden kann. Der Dienstleister kostet zwar, spart dafür aber Zeit. Ein Kostenvoranschlag hilft bei der Einschätzung.