Wohnungsabsage

Wohnung richtig absagen – So geht’s

Von |10. April 2023|Lesezeit: 2,5 Min.|
Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Wohnung richtig absagen und welche Gründe Sie nennen können. Sowohl als Mieter als auch als Vermieter.

Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Wohnung richtig absagen und welche Gründe Sie nennen können. Sowohl als Mieter als auch als Vermieter. Foto: Amel Majanovic / Unsplash.com

Manchmal ist eine Wohnung in der Anzeige schöner als bei der Besichtigung oder man bekommt eine Zusage von einer besseren Wohnung. Wie Sie eine Wohnung richtig absagen, erfahren Sie hier.

Bei dem aktuellen Wohnungsmarkt in deutschen Großstädten müsste man meinen, dass man für jede Wohnungszusage dankbar sein und Freudensprünge machen sollte. Was aber, wenn man als Mieter eine Wohnung nicht haben möchte? Kann man es sich leisten, einer Wohnungszusage abzusagen und wie macht man dies richtig?

Wohnung richtig absagen

Die Wohnungssuche kostet Nerven und bei zahlreichen Absagen neigt man deswegen schnell dazu, mehr Kompromisse einzugehen. Wenn man allerdings Zweifel daran hat, ob eine Wohnung zu einem passt, sollte man diese selbst absagen. Auch wenn es Vermieter nicht gewohnt sind, selbst eine Absage zu bekommen, sollte man sich bei Zweifeln dennoch einmal kurz melden. Das spart auch dem Vermieter Zeit, da er/sie auf Ihre Antwort wartet.

Wohnungsabsage sollte kurz gehalten werden

Bei einer Absage geht es einzig und alleine darum, die andere Seite zu informieren, damit diese weiter planen kann. Deswegen sollten in einer Absage nur die folgenden Punkte enthalten sein:

  • Bedanken für die Besichtigung
  • Absage der Wohnung
  • Kurzer Grund

Wohnung als Mieter absagen Beispiel

Eine Absage für eine Wohnung ist mit den oberen drei Punkten etwa zwei bis drei Sätze lang. Mehr benötigen Sie nicht. Den meisten Menschen fällt vor allem die Begründung der Absage schwer. Prinzipiell müssen Sie natürlich keine Gründe angeben, allerdings ist es auch völlig in Ordnung zu sagen, dass Ihnen die Wohnung nicht zugesagt hat oder Sie sich für eine andere entschieden haben. Das kann alles höflich formuliert werden. Sie müssen schließlich in der neuen Wohnung leben. Dasselbe gilt auch für das Absagen von Wohnungsbesichtigungen.

– Beispiel:

Guten Tag Frau… / Guten Tag Herr…,

vielen Dank für die Besichtigung. Über Ihre Zusage habe ich mich sehr gefreut, allerdings habe ich mich bereits für eine andere Wohnung entschieden. Ich bedanke mich für Ihre Zeit und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Mietersuche.

Beste Grüße
Vorname Name

Wohnung als Vermieter absagen

Auch Vermieter sollten der Ordnung halber anderen Mietinteressenten abgesagt, wenn ein passender Mieter gefunden wurde. Zwar ist der Vermieter nicht verpflichtet Mietinteressent*innen abzusagen, allerdings spart eine Absage beiden Seiten Zeit, da sonst Rückfragen entstehen. Wenn Sie als Vermieter eine Wohnung absagen, ist dabei nach dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz (AGG) eine Diskriminierung von abgelehnten Mietinteressenten untersagt. Diese liegt vor allem dann vor, wenn jemand aufgrund seiner Rasse oder ethnischen Herkunft benachteiligt wird. Ein Grund muss der Vermieter bei einer Wohnungsabsage nicht nennen. Erst wenn ein/e Mietinteressent*innen Klage nach einer Absage eingereicht haben, muss der Vermieter einen Grund nachreichen.

– Beispiel

Guten Tag Frau… / Guten Tag Herr…,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Mietwohnung in (Adresse). Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Mietwohnung von uns bereits anderweitig vergeben wurde. Wir wünschen Ihnen für Ihre weitere Wohnungssuche viel Erfolg.

Beste Grüße
Vorname Name

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